Willkommen

Räumlichkeiten

Fantastischer Sommer

Weisse Träume

Bildergalerie

Angebote

Erlebnis Motorrad

Lage

Preise

Guestbook

Stornobedingungen

E-Mail

Fam.Agreiter
St.Leonhard 96/a
I-39040 St.Andrä

Tel. und Fax 0472 / 834845


Stornobedingungen


Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1382 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb Hotel Fernblick und Gästen bzw. Bestellern Anwendung finden.

 1. Stornobedingungen

•    Bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.

 •    Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 21 Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:

 Stornierung bis spätestens 15 Tage vor dem Ankunftstag:
40 % des vereinbarten Gesamtpreises;

Stornierung bis spätestens 8 Tage vor dem Ankunftstag:
60 % des vereinbarten Gesamtpreises;

Stornierung weniger als 8 Tage vor dem Ankunftstag:
70 % des vereinbarten Gesamtpreises.

•    Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume (30, 15 bzw. 8 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.

•    Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 70 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.

•    Als vereinbarter Preis gilt jener für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen.

• Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert, bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw stornierten Betten.

 

2.  Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes

Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung von 70 % des vereinbarten Preises für die ver­einbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen, Dienstleistungen verpflichtet.

 

3.  Gruppenreisen

Als Gruppenreisende werden gemeinsam reisende Personen betrachtet, die vom Besteller und vom Beherberger als eine Einheit angesehen werden.

Als Gruppe gilt eine Reisegemeinschaft mit einer Mindestteilnehmerzahl von _15_ Personen.

Bis spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste muss der Besteller dem Beherberger die Anzahl der Gäste durch eine schriftliche Mitteilung bekanntgeben.

Wenn einzelne Mitglieder einer Reisegruppe oder die gesamte Reisegruppe weniger als 30 ‘l‘age vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste storniert werden, finden die in Punkt 1 und 2 angeführten Stornobedingungen Anwendung.

 



streifen.gif (62 Byte)

Copyright 2000 by ConTech
Web Design und Programmierung