|
Allgemeine
Vertragsbedingungen gemäß Art. 1382 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen
zwischen dem Beherbergungsbetrieb Hotel Fernblick
und Gästen bzw. Bestellern Anwendung finden.
1.
Stornobedingungen
• Bis
spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste kann
der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom
Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.
• Bei
Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem
21 Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser
zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:
Stornierung bis spätestens 15 Tage vor dem
Ankunftstag:
40 %
des vereinbarten Gesamtpreises;
Stornierung bis spätestens 8 Tage vor dem
Ankunftstag:
60 % des vereinbarten Gesamtpreises;
Stornierung weniger als 8 Tage vor dem
Ankunftstag:
70 % des vereinbarten
Gesamtpreises.
• Die
Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und
spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume (30, 15
bzw. 8 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in
den Händen des Beherbergers sein.
• Bei
Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den
vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der
Besteller zur Entrichtung von 70 %
des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
• Als
vereinbarter Preis gilt jener für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere
Dienstleistungen.
• Werden
nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert, bezieht sich der
Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten
bzw stornierten Betten.
2. Regelung im Falle der
vorzeitigen Abreise des Gastes
Im Falle
der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der
Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und zur Bezahlung
von 70 % des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht
in Anspruch genommenen, Dienstleistungen verpflichtet.
3. Gruppenreisen
Als
Gruppenreisende werden gemeinsam reisende Personen
betrachtet, die vom Besteller und vom Beherberger
als eine Einheit angesehen werden.
Als Gruppe
gilt eine Reisegemeinschaft mit einer Mindestteilnehmerzahl von _15_ Personen.
Bis
spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste muss der
Besteller dem Beherberger die Anzahl der Gäste
durch eine schriftliche Mitteilung bekanntgeben.
Wenn
einzelne Mitglieder einer Reisegruppe oder die gesamte Reisegruppe weniger als
30 ‘l‘age vor dem vereinbarten Ankunftstag der
Gäste storniert werden, finden die in Punkt 1 und 2 angeführten
Stornobedingungen Anwendung.
|